Wurde die Schwangerschaft festgestellt, beginnt für die werdende Mutter nicht nur körperlich eine aufregende Zeit. Der Körper stellt sich nach und nach auf die Schwangerschaft ein. Auch das Kind im Bauch legt eine rasante Phase der Entwicklung zurück. Um den Verlauf gerade in dieser wichtigen ersten Phase überwachen zu können und Fehlbildungen auszuschließen, sind im ersten Drittel viele Untersuchungen angesetzt. Doch nicht jede wird auch von den Kassen übernommen.
Routineuntersuchungen von Beginn an
Standardmäßig wird bei jedem Arztbesuch der Blutdruck gemessen und auch der Urin kontrolliert. Diese Werte werden in den Mutterschaftspass eingetragen. Der Mutterpass dient nicht nur im ersten Trimenon dazu, den Schwangerschafstverlauf zu dokumentieren, sondern gibt jedem Arzt und auch der Hebamme einen schnellen Überblick über die Entwicklung und den Schwangerschaftsverlauf. Die Kontrolle beispielsweise der Vitalwerte das Babys, ebenso wie eine Gewichtsdokumentation finden während der gesamten Schwangerschaft statt. Die Kosten für diese gesamte Untersuchung werden von den Kassen getragen.
Das First-Trimester-Screening
Die „Hauptuntersuchung“ im ersten Schwangerschaftsdrittel findet meist zwischen der 11. und 13. Woche statt, wobei die Meinung der Ärzte auseinander geht, ob ein früherer Zeitpunkt höheren Nutzen hat. Bei dieser wichtigen Untersuchung wird nicht nur die fetale Entwicklung des Kindes beurteilt, sondern auch die Nackenfaltenmessung durchgeführt. Diese Untersuchung mittels Ultraschallkontrolle prüft weitere Parameter. So kann der Arzt feststellen, ob eine Wachstumsstörung oder Fehlbildung vorliegt. Ist dies der Fall, kann eine invasive Untersuchung zur weiteren Abklärung erfolgen. Wer diese Untersuchung durchführen lassen möchte, auch ohne Vorliegen von Anzeichen einer Fehlbildung, kann dies als IGE-Leistung selbst bezahlöen. Alle Ergebnisse aus dem Screening und den Untersuchungen werden in den Mutterpass eingetragen.
Der Bluttest
Neben dem Ultraschall steht auch eine Blutentnahme an. So kann der Arzt durch eine Laboranalyse des Blutes feststellen, beispielsweise ob ein ausreichender Schutz vor Rötelviren besteht. Auch auf Syphiliserreger wird untersucht, denn eine Infektion kann schlimme Folgen für Mutter und Kind haben. Mit dem ersten Bluttest wird das Blut der Mutter auch auf Antikörper untersucht. Alle Ergebnisse werden im Mutterpass festgehalten, in dem ebenfalls die Blutgruppe sowie der Rhesusfaktor eingetragen werden.
Welche Untersuchungen werden nicht übernommen?
Einige Untersuchungen werden von der Kasse nicht gezahlt, da sie im Vorsorgeplan nicht vorgesehen sind. Hierzu zählen unter anderem ein Bluttest auf Toxoplasmose, AIDS und anderen speziellen Antikörpern im Blut. Wenn zusätzliche Tests und invasive Untersuchungen durchgeführt werden sollen und keine Risikoschwangerschaft vorliegt, sind die Kosten hierfür in der Regel selbst zu zahlen.